Friday 18th of May 2012
Anmeldung
| Vergabekriterien für den Kiezfonds |
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| Geschrieben von: admin |
| Samstag, den 20. August 2011 um 10:19 Uhr |
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Förderungsfähige Maßnahmen: Die Vergabe der Mittel für einzelne Projekte orientiert sich an der Satzung des Travekiez-Ostkreuz e.V. und der Geschäftsordnung der Vergabejury. Kriterien sind unter anderem:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Anspruchsberechtigte Anträge können gestellt werden von natürlichen und juristischen Personen, die im Gebiet Traveplatz-Ostkreuz und seinem Verflechtungsbereich wohnen oder wirken. Förderhöhe Pro Antrag kann eine maximale Summe von 750,00 € als Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung erfolgt als Zuwendung und nicht als Entgelt. Die Förderung soll nicht mehr als 50% des finanziellen Gesamtbedarfs des Projektes abdecken. Die Jury behält sich vor, Anträge in der beantragten Höhe oder nur Teile davon zu bewilligen oder ganz abzulehnen. Die Verwendung der Mittel ist durch geeignete Belege, wie Quittungen o.ä. nachzuweisen. Dasselbe Projekt kann nur einmal gefördert werden. Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen Förderungszeitraum Antrag und Umsetzung des Projektes müssen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Wesen und Aufgabe der Jury Die Jury hat darüber zu befinden, ob die beantragten Projekte und Ideen zu einer positiven Kiezentwicklung beitragen und somit förderungswürdig sind. Gemäß der Geschäftsordnung der Vergabejury vom 19.05.2011 stellt die Vergabejury die Vergabekriterien auf. Die Jury trifft sich regelmäßig um Anträge zu bearbeiten und entscheidet zeitnah. Anträge können bewilligt, abgelehnt, zurückgestellt oder teilweise bewilligt werden. Auf Bewilligung des Antrages besteht kein Rechtsanspruch. |
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