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Friday 18th of May 2012

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Vergabekriterien für den Kiezfonds PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: admin   
Samstag, den 20. August 2011 um 10:19 Uhr

Förderungsfähige Maßnahmen
:

Die Vergabe der Mittel für einzelne Projekte orientiert sich an der Satzung des Travekiez-Ostkreuz e.V. und der Geschäftsordnung der Vergabejury.

Kriterien sind unter anderem:
  • Umwelterziehung, Nachhaltigkeit
  • Identifikation mit dem Travekiez-Ostkreuz,
  • Gestaltung und Entwicklung des Gemeinwesens
  • Soziokultureller Austausch, interkulturelle Kommunikation
  • Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit
  • Bildungsangebote
Für bereits abgeschlossene Projekte können Anträge nicht rückwirkend bewilligt werden.


Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • investive Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich öffentlicher Träger gehören
  • kommerzielle Projekte
  • Löhne und Gehälter
  • fortlaufende Mieten
  • Alkoholische Getränke

Anspruchsberechtigte

Anträge können gestellt werden von natürlichen und juristischen Personen, die im Gebiet Traveplatz-Ostkreuz und seinem Verflechtungsbereich wohnen oder wirken.


Förderhöhe

Pro Antrag kann eine maximale Summe von 750,00 € als Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung erfolgt als Zuwendung und nicht als Entgelt. Die Förderung soll nicht mehr als 50% des finanziellen Gesamtbedarfs des Projektes abdecken.

Die Jury behält sich vor, Anträge in der beantragten Höhe oder nur Teile davon zu bewilligen oder ganz abzulehnen.

Die Verwendung der Mittel ist durch geeignete Belege, wie Quittungen o.ä. nachzuweisen.

Dasselbe Projekt kann nur einmal gefördert werden. Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen


Förderungszeitraum

Antrag und Umsetzung des Projektes müssen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.


Wesen und Aufgabe der Jury


Die Jury hat darüber zu befinden, ob die beantragten Projekte und Ideen zu einer positiven Kiezentwicklung beitragen und somit förderungswürdig sind.

Gemäß der Geschäftsordnung der Vergabejury vom 19.05.2011 stellt die Vergabejury die Vergabekriterien auf.

Die Jury trifft sich regelmäßig um Anträge zu bearbeiten und entscheidet zeitnah. Anträge können bewilligt, abgelehnt, zurückgestellt oder teilweise bewilligt werden. Auf Bewilligung des Antrages besteht kein Rechtsanspruch.
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