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Vergabejury
Geschäftsordnung der Vergabejury PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Asmus Krause   
Samstag, den 20. August 2011 um 10:42 Uhr

Geschäftsordnung der Vergabejury des Kiezfonds Travekiez-Ostkreuz


§ 1 Wesen und Aufgaben

(1) Die Vergabejury des Kiezfonds Travekiez-Ostkreuz ist ein Entscheidungsgremium in dem ehemaligen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgelegten Sanierungsgebiet Traveplatz-Ostkreuz.
(2) Die Vergabejury ist ein Gremium des Travekiez-Ostkreuz e.V. und wird von der Mitgliederversammlung berufen.
(3) Die Vergabejury entscheidet auf der Grundlage vorliegender Anträge über den Einsatz der vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für den Kiezfonds bereitgestellten Fördermittel.
(4) Die Vergabejury erstellt die Vergaberichtlinien.
(5) Die Vergabejury ist in Ihrer Entscheidung unabhängig. Die Verwendung der Zwecke muss den Vergaberichtlinien für den Kiezfond entsprechen und darf der Satzung des Travekiez-Ostkreuz e.V. nicht entgegenstehen.
(6) Die Jury überprüft die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Mittel. Sie berichtet dem Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg über die Verwendung der Mittel.

§ 2 Zusammensetzung

(1) Die Vergabejury besteht aus 5 Mitgliedern.
(2) Ein Mitglied der Vergabejury wird aus dem Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. entsandt. Dieses Mitglied kann jederzeit durch ein anderes Vorstandmitglied des Travekiez-Ostkreuz e.V. abgelöst werden. Mindestens zwei Mitglieder der Vergabejury sind nicht zugleich Mitglieder im Travekiez-Ostkreuz e.V. Alle Mitglieder der Vergabejury werden durch die Mitgliederversammlung des Travekiez-Ostkreuz e.V. bestellt. Diese bestellten Mitglieder müssen Bewohner des Gebietes Travekiez-Ostkreuz sein. Außer dem aus dem Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. entsandten Mitgliedes der Vergabejury dürfen die Mitglieder der Vergabejury nicht zugleich ein Amt im Travekiez-Ostkreuz e.V. bekleiden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Die der Vergabejury angehörenden Mitglieder sind für die Laufzeit eines Jahres berufen.
(2) Mitglieder können ihre Mitgliedschaft in der Vergabejury jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. und dem Vorstand der Vergabejury unter Angabe des Rücktrittsdatums beenden. Der Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. veranlasst unverzüglich die Wahl eines neuen Jurymitglieds. Bis zur Wahl eines neuen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung des Travekiez-Ostkreuz e.V. kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bestimmen.

§ 4 Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder der Vergabejury haften nur für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten entstehen. In diesem Fall haftet jedes Mitglied alleine für durch sein Handeln entstandene Schäden.

§ 5 Vorsitz und Geschäftsführung

(1) Die Mitglieder der Vergabejury wählen aus ihrem Kreis eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die/Der Vorsitzende hat die Sitzungen zu leiten und lädt dazu ein. Darüber hinaus leitet er eingehende Anträge auf Projektmittel umgehend an alle Jurymitglieder weiter.
(2) Die/Der Vorsitzende bzw. die/der stellvertretende Vorsitzende können jederzeit ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber der geschäftsführenden Stelle beim Travekiez-Ostkreuz e.V. niederlegen. Eine Nachwahl aus dem Kreis der Mitglieder der Vergabejury hat in der nächsten Sitzung zu erfolgen.

§ 6 Sitzungen

(1) Die Sitzungen der Vergabejury finden regelmäßig statt.
(2) Die Einladung erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form mindestens eine Woche im Voraus. Mit der Einladung zur Sitzung sind die Tagesordnung und eine Darstellung der vorliegenden Anträge zu übermitteln.
(3) Die Sitzungen sind zu protokollieren. Das Protokoll wird den Mitgliedern der Kiezfondsjury und dem Vorstand des Travekiez-Ostkreuz e.V. zugesandt.

§ 7 Öffentlichkeit / Anhörungen


(1) Die Vergabejury tagt nicht öffentlich.
(2) In Abstimmung zwischen der/dem Vorsitzenden der Vergabejury und deren Mitgliedern können auch Anhörungen zu einzelnen Anträgen im Rahmen der Vergabejurysitzungen durchgeführt werden.

§ 8 Beschlussfassung

(1) Die Vergabejury ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder bzw. ihre Vertreter anwesend sind und die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde.
(2) Die Vergabejury entscheidet über Anträge mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 9 Änderungen der Vergaberichtlinien

Die Vergabejury kann Änderungen der Vergaberichtlinien mit 2/3 Mehrheit beschließen.


§ 10 Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung


(1) Ist ein Jurymitglied selbst an der Projektantragstellung oder an der Entwicklung eines zur Abstimmung stehenden Projektes wirtschaftlich beteiligt, so nimmt dieses Mitglied an der Abstimmung zu diesem Thema oder Antragsgegenstand nicht teil.Dies gilt auch für Jurymitglieder, die von einem Projektträger oder Verein wirtschaftlich abhängig sind.
(2) Bei Zweifeln über den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung entscheidet die Vergabejury ohne Mitwirkung des Betroffenen.

§ 11 Inkrafttreten / Befristung

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Travekiez-Ostkreuz e.V. vom 19.05.2011 in Kraft.
 



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